WANN SOLLTE ICH MEIN KIND BEIM KIEFERORTHOPÄDEN VORSTELLEN?

Eine erste Kontrolle ist nach dem Durchbruch aller Milchzähne im Alter von ca. 3-4 Jahren bereits sinnvoll. Der Grund hierfür liegt u.a. in der frühzeitigen Erkennung und Beseitigung schlechter Gewohnheiten wie z.B. dem Daumenlutschen, einer Zungenfehlfunktion, anomalem Schlucken oder einer Mundatmung, da diese Einfluß auf die Kieferentwicklung und die Zahnstellung haben können.
Die nächste Kontrolle sollte nach dem Durchbruch der ersten bleibenden Backenzähne und Frontzähne im Alter von ca. 6-8 Jahren erfolgen. Durch eine Frühbehandlung lassen sich Fehlstellungen korrigieren, die einen negativen Einfluß auf die weitere Zahn- und Kieferentwicklung haben.
Schließlich sollte Ihr Kind kurz vor der Pubertät im Alter von ca. 10 Jahren beim Kieferorthopäden vorgestellt werden. Mit dem Durchbruch der bleibenden Zähne im Seitenzahngebiet muss jetzt mit einer notwendigen Behandlung begonnen werden.

IST EINE KIEFERORTHOPÄDISCHE BEHANDLUNG AUCH BEI ERWACHSENEN MÖGLICH?

Unregelmäßige Zähne und Funktions- bzw. Kaustörungen sind kein Schicksal! Regulieren lassen sie sich in jedem Alter! Voraussetzung ist jedoch, dass der Zahnhalteapparat (Parodont) gesund ist.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Bei Kindern und Jugendlichen entscheidet die Gesetzliche Krankenkasse, ob die Kosten für eine Grundversorgung übernommen werden. Während der Behandlung erhalten Sie jedes Vierteljahr eine Rechnung, von der Sie 20% zunächst selbst übernehmen müssen. Nach Abschluß der Behandlung erhalten Sie den Versichertenanteil von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet.
Die Leistungen müssen – laut Gesetzgeber – „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“. Darüber hinaus ist es Ihnen jedoch jederzeit möglich, Leistungen zu wählen, die eine schnellere, exaktere und ästhetisch ansprechendere Behandlung erlauben.
Ab dem 18. Lebensjahr werden die Kosten für eine Behandlung nicht mehr von der Gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Lediglich bei Patienten, deren Kiefer nach einer kieferorthopädischen Vorbehandlung kieferchirurgisch korrigiert werden müssen, werden die Kosten für eine Grundversorgung von der Krankenkasse bezahlt.
Privatversicherungen und ggf. Beihilfestellen erstatten die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen.

Bekomme ich eine herausnehmbare oder festsitzende Zahnspange?

Ob eine lockere oder feste Zahnspange erforderlich ist, ergibt sich aus der Behandlungsplanung. Nicht jede Fehlstellung lässt sich mit einer herausnehmbaren Apparatur korrigieren.

Wie lange dauert eine kieferorthopädische Behandlung?

Die Dauer einer Behandlung hängt vom Ausmaß der Zahn- bzw. Kieferfehlstellung ab. Im Durchschnitt wird eine umfangreiche Behandlung mit ca. 3-4 Jahren angegeben. Aus der Behandlungsplanung ergibt sich meist der individuelle Zeitplan.

Muss ich während der kieferorthopädischen Behandlung auch zum Zahnarzt?

Während der kieferorthopädischen Behandlung sollten immer auch die von Ihrem Hauszahnarzt vorgeschlagenen Kontrolltermine wahrgenommen werden, um Gefahren für die Zahngesundheit rechtzeitig erkennen zu können. Unser Motto: Vier Augen sehen mehr als zwei!

Bekommt man von der festen Zahnspange leichter Karies?

Bei einer festen Zahnspange ist die Zahnpflege deutlich schwieriger. Wer die ausführlich besprochenen Reinigungs- und Pflegemaßnahmen beherzigt, läuft keine Gefahr, dass Karies entsteht.
Leider haben wir feststellen müssen, dass einige Patienten nachts gerne zu zuckerhaltigen Getränken (Cola oder Apfelsaft) greifen, ohne sich anschließend die Zähne zu putzen – hier sind Schäden mit oder ohne Zahnspange vorprogrammiert!
Zahnreinigungen beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden unterstützen die häusliche Zahnpflege und sind dringend zu empfehlen.

Was muss man tun, wenn Milchzähne zu früh ausfallen bzw. entfernt werden müssen?

Milchzähne dienen u.a. als Platzhalter für die später durchbrechenden bleibenden Zähne. Um nach dem frühzeitigen Verlust von Milchzähnen keinen Platzverlust zu riskieren, sollte ein herausnehmbarer oder festsitzender Lückenhalter eingesetzt werden.

Wie verhält es sich mit der Extraktion (Entfernung) bleibender Zähne im Verlauf einer kieferorthopädischen Behandlung?

Ob Zähne bei einer kieferorthopädischen Behandlung entfernt werden müssen, ergibt sich erst aus der genauen Analyse der zu Beginn erstellten Kiefermodelle, Röntgenbilder sowie Fotos. Zahnstellung, Platzverhältnisse und Wachstum bestimmen letztlich, ob eine Extraktion erforderlich ist oder nicht. Innovative Behandlungsmethoden ermöglichen es uns heute jedoch, dass in vielen Fällen auf eine Zahnentfernung verzichtet werden kann.

Braucht ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie eine besondere Ausbildung?

Ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie hat nach seinem 5-jährigen Studium der Zahnmedizin eine zusätzliche 3-4-jährige ganztägige und praxisbezogene Fachausbildung zum Fachzahnarzt absolviert. In der abschließenden Prüfung vor einer unabhängigen Prüfungskommission hat er seine Kenntnisse in der Patientenbehandlung nachgewiesen.

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