Bei Kindern und Jugendlichen entscheidet die Gesetzliche Krankenkasse, ob die Kosten für eine Grundversorgung übernommen werden. Während der Behandlung erhalten Sie jedes Vierteljahr eine Rechnung, von der Sie 20% zunächst selbst übernehmen müssen. Nach Abschluß der Behandlung erhalten Sie den Versichertenanteil von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet.
Die Leistungen müssen – laut Gesetzgeber – „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“. Darüber hinaus ist es Ihnen jedoch jederzeit möglich, Leistungen zu wählen, die eine schnellere, exaktere und ästhetisch ansprechendere Behandlung erlauben.
Ab dem 18. Lebensjahr werden die Kosten für eine Behandlung nicht mehr von der Gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Lediglich bei Patienten, deren Kiefer nach einer kieferorthopädischen Vorbehandlung kieferchirurgisch korrigiert werden müssen, werden die Kosten für eine Grundversorgung von der Krankenkasse bezahlt.
Privatversicherungen und ggf. Beihilfestellen erstatten die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen.